Dokumente
Wenn der Tod eingetreten ist, informieren Sie bitte ihren Hausarzt.
Ist der Hausarzt nicht zu erreichen, wenden Sie sich bitte an den Kassenärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117, hier erfahren Sie alle weiteren Schritte und ein diensthabender Bereitschaftsarzt wird informiert, um den Tod festzustellen.
Ist der Tod in einem Klinikum eingetreten, müssen Sie keinen Arzt verständigen. Der Arzt stellt anhand der durchgeführten Leichenschau die Todesbescheinigung aus, diese ist für eine Abholung zwingend erforderlich.
Sofern dies geschehen ist, wenden Sie sich bitte an uns. Es steht Ihnen Rund um die Uhr ein Mitarbeiter zur Verfügung welcher den Trauerfall telefonisch aufnimmt und mit Ihnen alle weiteren Schritte bespricht.
Für ein Beratungsgespräch benötigen wir folgende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
Ledige: Die Geburtsurkunde
Verheiratete: Die Heiratsurkunde, bzw. das Familienstammbuch
Verwitwete: Die Heiratsurkunde, bzw. das Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des Ehepartners
Geschiedene: Die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
ggf. Rentenunterlagen sowie die Krankenversicherungskarte
ggf. eigene Kleider in dem der Verstorbene eingebettet wird.