In Deutschland ist alles rechtlich genau geregelt:
Ein Todesfall darf nur durch einen Arzt / Ärztin diagnostiziert werden und muss durch eine Todesbescheinigung dokumentiert werden.
Erst dann darf ein Bestatter tätig werden.
Bei einem Todesfall zu Hause rufen Sie daher die Hausarztpraxis der / des Verstorbenen an.
Falls Sie dort niemanden erreichen können, wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst: Bundeseinheitlich unter Telefon 116 117.
Bei einem Unfall oder medizinischem Notfall, zu dem Rettungsdienst und Notarzt gerufen wurden, und bei dem der Patient noch vor Ort verstirbt, informiert Sie das medizinische Fachpersonal über die weiteren Maßnahmen. Bei einem Unfall oder unklarer Todesursache wird in der Regel auch die Polizei verständigt.
Ist jemand im Krankenhaus oder Senioren- bzw. Pflegeheim verstorben, übernimmt das dortige Personal die ersten Schritte und verständigt Sie.
Je nachdem, ob mit uns bereits Absprachen vor dem Tod getroffen wurden oder wir erst jetzt hinzugezogen werden, kümmern wir uns fachgerecht um Überführung und gewünschte Versorgung des Verstorbenen und vereinbaren mit Ihnen zeitnah einen Termin, um alles weitere zu besprechen. Sie erreichen uns unter Telefon 07121 93 93 840.